Was tun, wenn eingebrochen wird?
Der beste Schutz gegen Einbruch hilft oft nicht, und ein Einbrecher dringt in die Wohnung oder ein Haus ein. Wie man sich am besten in so einer Situation verhält, wird in diesem Beitrag in einem Überblick aufgezeigt.
Was tun bei einem Einbruch in der Wohnung oder ins Haus?
Kommt es zu einem Einbruch in den eigenen vier Wänden, ist das für den Betroffenen eine sehr schlimme Situation. In den meisten Fällen werden nicht alleine Wertgegenstände gestohlen, sondern auch Erinnerungsstücke. In erster Linie wird die Privatsphäre gestört. Dass Fremde während der Abwesenheit in die Wohnung einbrechen und alles durchwühlen, löst bei sehr vielen Menschen psychische Probleme aus.
Im Folgenden werden einige effektive Tipps vorgestellt. Gleichzeitig wird erklärt, wie es zu dem Einbruch gekommen ist, obwohl Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Nicht zu vergessen, wird auch das richtige Verhalten bei einem Einbruch erklärt.
Verhalten bei einem Einbruch
Ist eingebrochen worden, muss man rasch und vor allem richtig handeln. Findet man seine Wohnung oder sein Haus verwüstet, so sollten die nachfolgenden Schritte beachtet werden.
Feststellen, ob der Einbrecher noch in der Wohnung ist
Bevor man die Wohnung oder das Haus, in dem eingebrochen wurde, betritt, sollte man feststellen, dass der Einbrecher nicht mehr vor Ort ist. Ist der Einbrecher noch zugeben, sollte man sich in Sicherheit bringen und sofort die Polizei verständigen. Bei einem Nachbarn zum Beispiel oder einem Geschäft, das sich in der Nähe befindet. Dort ist man sicher und entkommt einer Konfrontation mit dem Einbrecher.
In keinem Fall sollte selbst etwas gegen den Einbrecher unternommen werden! Besser auf die bereits gerufene Polizei warten. Hat man aus sicherer Entfernung den Eingang im Blick, ist es wichtig, sich die besonderen Merkmale des Einbrechers zu merken. Zum Beispiel die Kleidung, das Gesicht oder das benutzte Fahrzeug.
Nichts in der Wohnung verändern
Ist kein Einbrecher mehr in der Wohnung oder im Haus, ist es ganz wichtig, nichts zu berühren. Erst, wenn die Polizei und ein Sachverständiger vor Ort war, kann man in der Wohnung oder dem Haus wieder etwas verändern.

Sofort die Polizei verständigen
Wurde eingebrochen, dann muss direkt die Polizei gerufen werden! Selbst dann, wenn ein Einbruch erst spät entdeckt werden sollte, ist das notwendig. Bei dem Anruf der Polizei sollten folgende Fragen beantwortet werden können:
- Wie lautet Ihr Name und wo befinden Sie sich?
- Wo ist eingebrochen worden und ist der Einbrecher noch vor Ort?
- Haben Sie etwas Besonderes gesehen oder bemerkt?
Bis die Polizei eintrifft, sollte man an einem sicheren Ort oder in der Wohnung warten. Ist die Polizei vor Ort, wird der Fall aufgenommen - die Polizeibeamten vernehmen Sie. Normalerweise ist auch die Spurensicherung vor Ort. Erst, wenn die Polizei die Wohnung oder das Haus freigibt, darf man in der Wohnung oder dem Haus wieder Ordnung schaffen.
Handelt es sich um einen Einbruch, bei dem sehr viel beschäftigt und gestohlen wurde, ist außer der Polizei auch die Versicherung zu verständigen. Die Versicherung gibt dann ihr Einverständnis, ob das Chaos geordnet werden darf oder ob ein Sachverständiger vorbeikommen wird.
Der Sachverständige macht sich in der Regel selbst ein Bild von der Sachlage. Nicht zu vergessen, dass nach dem Einbruch bei der Polizei eine Strafanzeige gemacht werden muss. Nur mit dieser Anzeige wird die Versicherung den Schaden akzeptieren.
Achtung: Eine Strafanzeige muss immer gemacht werden!
Beweisfotos anfertigen und eine Liste erstellen
Hat die Polizei die Wohnung oder das Haus verlassen, kann man selbst noch Fotos anfertigen, um Beweise in der Hand zu haben. Zum Beispiel von den Einbruchspuren, den Beschädigungen und dem Zustand des Objekts.
Außerdem ist es wichtig, eine Liste über die gestohlenen Gegenstände zu erstellen. Diese Liste wird für die Polizei und die Versicherung benötigt. Das bedeutet, jeder einzelne gestohlene Gegenstand muss notiert werden! Gleichzeitig sollte auf der Liste ein geschätzter Wert der Gegenstände angegeben werden. Dieser Schätzwert muss aber realistisch sein.
Tipp: Nach dem Kauf von Gegenständen ist es empfehlenswert, ein Foto anzufertigen. Gibt es einen Zeugen, der die Gegenstände, die gestohlen wurden, bezeugen kann, ist das ebenfalls ausreichend.
Die Versicherung informieren

Sobald die Liste der gestohlenen Gegenstände erstellt wurde, kann man die Versicherung informieren. Dafür sollte man sich auf keinen Fall lange Zeit lassen.
Hat der Einbrecher große Schäden verursacht, muss auch die Wohngebäudeversicherung informiert werden. Sie ist für eventuelle Schäden an Türen und Fenstern verantwortlich.
Hinweis: Ist der finanzielle Schaden durch den Einbruch höher, ist es notwendig, die Versicherung schon vorab telefonisch zu informieren. Sie steht in der Regel beratend zur Seite.
Für die Versicherung werden normalerweise folgende Unterlagen benötigt:
- die Liste der gestohlenen Gegenstände, deren Preise, bestehende Belege über die Anschaffung, das Kaufdatum und Fotos, falls welche angefertigt wurden
- das Datum des Einbruchs
- die Daten der polizeilichen Strafanzeige
- die Versicherungsnummer der Versicherung und die Schadensnummer
- ein Wertgutachten bei gestohlenen Kunstwerken oder Schmuck
Die gestohlenen Ausweise und Karten sperren lassen und alle Schlösser austauschen
Wird vermutet, dass bei den gestohlenen Gegenständen auch Schlüssel dabei sind, sollten die Schlösser allesamt ausgetauscht werden. Dadurch wird verhindert, dass Einbrecher wieder eindringen können. Der Schlosswechsel ist auch für das psychische Wohlbefinden sehr wichtig.
Zudem ist es wichtig:
- Sparbücher, falls sie gestohlen wurden, bei der Bank sperren lassen.
- EC-Karten, Kreditkarten und einen neuen Personalausweis kann man im Fall, dass sie gestohlen wurden, online sperren.
- Wurde das Smartphone gestohlen, kann der Vertrag dafür über den Anbieter gesperrt werden. Das funktioniert üblicherweise über die IMEI-Nummer, die man sich an einem sicheren Ort notiert.
Viele Betroffene haben nach einem Einbruch Angst in der eigenen Wohnung oder im Haus. Das ist völlig normal. Das Sicherheitsgefühl wurde dadurch zerstört. Die Angst vor einem weiteren Einbruch ist immer anwesend. Dadurch ist es empfehlenswert, eine Beratungsstelle zu kontaktieren. Hier wird jedem geholfen, diese Situation zu verarbeiten.
Schlussendlich kann nur gesagt werden, dass mit diesen Tipps nach einem Einbruch alles geregelt werden kann. Durch das Sperren der Konten, Sparbücher und des Vertrages für ein Smartphone kann de
Sollten Sie einen geeigneten Schlüsseldienst benötigen, füllen Sie einfach das Formular aus oder melden sich unter folgender Nummer: 24h ☎ +43 676 625 76 25
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